
Der Arbeitskreis Risikomanagement beschäftigt sich unter anderem mit den Fragestellungen die sich aus der aktuellen Gesetzgebung (StrlSchG/StrlSchV) ergeben. Insbesondere mit der Umsetzung von Risikoanalysen vor Strahlenbehandlungen (§126 StrlSchV) und dem Umgang mit Vorkommnissen (§105, §108, §109 StrlSchV)